Podiumsdiskussion des VBI zur Mindestsatzunterschreitung nach HOAI
(24.05.2017) Architekten und Ingenieure werden oftmals mit Leistungen beauftragt, für die es teilweise verbindliche Vergütungsregelungen in Form der HOAI gibt, teilweise jedoch freie Honorarvereinbarungen getroffen werden können. Bei einer solchen Konstellation stellt sich die Frage, wie der vom BGH geforderte Gesamtvergleich durchzuführen ist, um festzustellen, ob die Mindestsätze der HOAI unterschritten sind. Die Auffassungen gehen hier weit auseinander. Auf der einen Seite die Vertreter der Privatautonomie, auf der anderen Seite diejenigen, die hierin “Rosinenpickerei” sehen.
Quelle: IMR News WEG
Link: Gesamtvergleich bei preisfreien Leistungen