Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat u.a. ausgeführt, die Ordnungsverfügungen seien bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden, denn ohne die Installation des Software-Updates seien die Voraussetzungen für eine Zulassung der Fahrzeuge derzeit nicht erfüllbar.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Verweigertes Softwareupdate – Betriebsuntersagung für Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtung