Urteil zur Abschaltautomatik – Kein Schadensersatz von der Volkswagen AG

Das OLG Braunschweig hat im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik entschieden, dass der Kläger, in dessen VW-Fahrzeug ein Motor der Baureihe EA 189 EU 5 mit einer sogenannten Abschaltautomatik eingebaut war, von der Volkswagen AG als Herstellerin des Fahrzeugs keinen Schadensersatz bekommt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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