Ein Fahrgast, der beim Anfahren stürzt, haftet grundsätzlich allein, wenn er sich nach dem Einsteigen in einen Bus nicht sofort festen Halt verschafft. Stürzt der Fahrgast beim Anfahren, so streitet der Beweis des ersten Anscheins, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Sturz im Bus – Wann muss der Busfahrer besondere Rücksicht nehmen?