Quelle: Rechtsindex.de – Strafrecht
Link: Urteil: Gotteslästerung durch Aufkleber am Auto
Mit fortschreitendem Alter vertrat ein pensionierter Lehrer die Auffassung, dass Religion Humbug sei. Um die Bevölkerung in seinem Sinne aufzuklären, beklebte er die Heckscheibe seines Fahrzeugs mit verschiedenen Beschriftungen. Wegen zweier Sprüche erfolgte eine Strafanzeige.
9. Oktober 2016
Verkehrs- und Schadensrecht