Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Urteil: Gekaufter Gebrauchtwagen zur Fahndung ausgeschrieben – Rückabwicklung?
Der Kläger hat von der Beklagten einen gebrauchten Pkw erworben. Bei der Zulassung stellte sich heraus, dass das Kfz zur Fahndung ausgeschrieben war, weshalb die Polizei das Fahrzeug sicherstellte. Der Käufer verlangt die Rückabwicklung. Der Verkäufer beruft sich auf die Klausel: “Verkauf an Kfz Handel wie besichtigt ohne Garantie und Gewährleistung”.
2. Oktober 2016
Verkehrs- und Schadensrecht