Einen Fußgänger treffen beim Überschreiten eines Geh- und Radweges dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Überschreiten einer Fahrbahn. Dazu gehöre es, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Fußgänger vs. Radfahrer – Auch als Fußgänger hat man Sorgfaltspflichten!