Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Fahrzeug ruckelt bei bestimmter Drehzahl – Sachmangel?
Die Kläger hatten von einem Händler ein neues Wohnmobil gekauft. Von Anfang an ruckelte das Fahrzeug beim Start. Deswegen wollten sie den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Händler vertrat die Auffassung, es läge kein Sachmangel vor. So etwas sei als reiner “Komfortmangel” hinzunehmen und letztlich unerheblich. Darüber hat jetzt das OLG Oldenburg entschieden.
11. Juli 2017
Verkehrs- und Schadensrecht