Quelle: Rechtsindex.de – Strafrecht
Link: Urteil des OLG Rostock in Sachen "Rabauken-Jäger"
Auf der Bundesstraße fuhr ein Jäger, der ein überfahrenes Reh mit einem Seil an die Anhängerkupplung gebunden hatte und hinter sich her schleifte. Ein weiterer Autofahrer erstellte ein Bild und verbreitete es in den sozialen Medien. In der Zeitung wurde der Jäger als “Rabauken-Jäger” betitelt. Dagegen stellte er Strafantrag wegen Beleidigung.
11. September 2016
Verkehrs- und Schadensrecht