Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Urteil Dashcam: Permanente Aufzeichnungen als Beweismittel nach Parkrempler?
Eine Frau hatte in ihrem Auto jeweils vorne und hinten eine Dashcam installiert, die laufend Videoaufzeichnungen anfertigten. Eines Tages stellte sie Beschädigungen an ihrem Auto fest und brachte die Aufzeichnungen als Beweismittel zur Polizei. Gegen die Frau wurde Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingeleitet. Zu Recht?
3. Oktober 2017
Verkehrs- und Schadensrecht