Immer öfters bieten Autohändler ihre Fahrzeuge im Internet an. Der Kontakt mit dem Interessenten läuft dann häufig über E-Mails und das Telefon. Das Landgericht Osnabrück hatte zu kären, ob dadurch der Fahrzeugkauf zu einem sogen. Fernabsatzgeschäft wird, bei dem ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Autokauf im Internet und das gesetzliche Widerrufsrecht