Urteil: Anlassbezogene Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel im Zivilprozess

Im vorliegenden Zivilprozess ging es wieder um die Frage, ob die vorgelegten Videoaufnahmen des Unfalles in rechtlicher Hinsicht verwertet werden dürfen. Die Videoaufnahmen wurden mit einer Dashcam erstellt, die 15 Sekunden vor und nach der Kollision dauerhaft speichert.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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