Unfallort Waschstraße – wer haftet, wenn es kracht?

In Waschstraßen werden die Kfz auf einem Förderband transportiert. Hier kann es schnell zu Unfällen kommen. In solchen Fällen stellt sich daher die Frage, wer haften muss: der Betreiber der Waschstraße, der Auffahrende oder sein Vordermann?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Unfallort Waschstraße – wer haftet, wenn es kracht?

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