Dem Mieter eines Transporters wurde als Rückgabeort eine Tiefgarage genannt, bei der die Einfahrtshöhe zunächst völlig ausreichend war, diese sich aber ohne klaren Hinweis im weiteren Verlauf kritisch verringerte und der Kunde mit dem Fahrzeug in der Tiefgarage stecken blieb. Grobe Fahrlässigkeit?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Tiefgaragenhöhe: Kunde bleibt mit Mietauto in Tiefgarage stecken