Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Technischer Defekt beim Gebrauchtwagen – Mangel oder Verschleiß?
Weist ein Gebrauchtfahrzeug technische Defekte auf, die bei vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugen nicht üblich sind, kann ein Fahrzeugmangel vorliegen, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im vorliegenden Fall war eine Modellreihe von Skoda von Fehlern betroffen, die bei vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugen nicht vorkamen.
10. Juni 2017
Verkehrs- und Schadensrecht