Nach Urteil des OLG Hamm darf der Fahrer eines Linienbusses nach Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Sturz eines gehbehinderten Fahrgastes im anfahrenden Linienbus