Software-Update: Betriebsuntersagung eines PKW mangels Software-Update

Im vorliegenden Fall weigerte sich der Antragsteller an seinem Dieselfahrzeug das vom Hersteller angebotene „Software-Update“ vornehmen zu lassen. Daraufhin untersagte die Behörde ihm den Betrieb des Fahrzeugs. Dagegen wehrt sich der Antragsteller, jedoch ohne Erfolg.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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