Im vorliegenden Fall weigerte sich der Antragsteller an seinem Dieselfahrzeug das vom Hersteller angebotene “Software-Update” vornehmen zu lassen. Daraufhin untersagte die Behörde ihm den Betrieb des Fahrzeugs. Dagegen wehrt sich der Antragsteller, jedoch ohne Erfolg.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Software-Update: Betriebsuntersagung eines PKW mangels Software-Update