Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein, so das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil (Az. 7 U 46/17). Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Schadensminderungspflicht: Wenigfahrer können nach Verkehrsunfall keinen Mietwagen-Anspruch haben