Im Rahmen eines Verkehrsunfalls wartete eine Frau nicht die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab, sondern regulierte den Unfallschaden über ihre eigene Vollkaskoversicherung, weil sie auf das Geld angewiesen war. Sie verlangt rund 2000 Euro Rückstufungsschaden von der gegnerischen Versicherung.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Rückstufungsschaden: Vorschnelle Inanspruchnahme der Vollkaskoversichung