Rückstufungsschaden: Vorschnelle Inanspruchnahme der Vollkaskoversichung

Im Rahmen eines Verkehrsunfalls wartete eine Frau nicht die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab, sondern regulierte den Unfallschaden über ihre eigene Vollkaskoversicherung, weil sie auf das Geld angewiesen war. Sie verlangt rund 2000 Euro Rückstufungsschaden von der gegnerischen Versicherung.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Rückstufungsschaden: Vorschnelle Inanspruchnahme der Vollkaskoversichung

Rückstufungsschaden: Vorschnelle Inanspruchnahme der Vollkaskoversichung

Ähnliche Beiträge

OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23

Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23