Radarwarner: Erwischt mit aktiver Blitzer-App auf dem Smartphone

Das OLG Rostock hat entschieden, dass der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1 b Satz 1 StVO erfüllt ist, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte “Blitzer-App” installiert und während der Fahrt aufgerufen ist.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Radarwarner: Erwischt mit aktiver Blitzer-App auf dem Smartphone

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