Parkplatzunfall: Kein blindes Vertrauen auf das Vorfahrtsrecht

Nach einem Urteil des Amtsgericht München muss der Nutzer beim Befahren eines Parkhauses stets mit ein- und ausparkenden bzw. -fahrenden Fahrzeugen rechnen und hat eine besondere Rücksichtnahmepflicht. Dies kann dazu führen, dass auch der Vorfahrtsberechtigte bei einem Unfall mit 50 Prozent haftet.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Parkplatzunfall: Kein blindes Vertrauen auf das Vorfahrtsrecht

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