Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen, weil sich die Polizeidirektion mit den tragenden Gründen des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nicht hinreichend auseinandergesetzt hat.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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