OLG Nürnberg zu Dashcam-Videos im Zivilprozess

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind (“Dashcam”), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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