Neuwagenkauf: Geringer Lackschaden bei Anlieferung – Darf man das Fahrzeug zurückweisen?

Der Beklagte bestellte bei der Klägerin ein Neufahrzeug. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs am Wohnsitz des Beklagten, stellte dieser einen Lackschaden an der Fahrertür fest. Muss der Käufer grundsätzlich das Fahrzeug abnehmen und den Kaufpreis zahlen, bevor der Mangel beseitigt wird?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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