Nach ständigem Falschparken erfolgt Fahrerlaubnisentzug

Ein Autofahrer hatte die letzten 24 Monate insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten – davon 83 Parkverstöße – begangen. Aufgrund seines hartnäckigen Falschparkens wurde er zur Abgabe eines Gutachtens über seine Fahreignung aufgefordert. Da er dem nicht nachkam, wurde seine Fahrerlaubnis entzogen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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