Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Nach ständigem Falschparken erfolgt Fahrerlaubnisentzug
Nach ständigem Falschparken erfolgt Fahrerlaubnisentzug
Ein Autofahrer hatte die letzten 24 Monate insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten – davon 83 Parkverstöße – begangen. Aufgrund seines hartnäckigen Falschparkens wurde er zur Abgabe eines Gutachtens über seine Fahreignung aufgefordert. Da er dem nicht nachkam, wurde seine Fahrerlaubnis entzogen.
3. Dezember 2016
Verkehrs- und Schadensrecht