Motorradhelm bricht beim Aufprall – Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen

Der Kläger kam mit seinem Moped von der Fahrbahn ab und prallte mit dem Kopf gegen eine Straßenlaterne. Dabei ging der Helm zu Bruch und er verletzte sich schwer. Der Helm sei mangelhaft gewesen, so der Kläger, da dieser nicht brechen dürfe.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Motorradhelm bricht beim Aufprall – Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen

Motorradhelm bricht beim Aufprall – Haftet Helmhersteller für Unfallverletzungen

Ähnliche Beiträge

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024 – 7 A 10660/23.OVG

1. Gegen das Verhüllungs- und Verdeckungsverbot des § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Zur Ablehnung des Antrags einer Niqab-Trägerin auf Erteilung einer Aus … Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024 – 7 A 10660/23.OVG

BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024 – 2 BvR 1457/23

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeld wegen Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024 – 2 BvR 1457/23

OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23

Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23