Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Mofa, Moped oder Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen – Urkundenfälschung?
Der Angeklagte befuhr im Juli 2014 mit einem nicht angemeldeten Motorroller öffentliche Straßen, nachdem er an dem Fahrzeug das für das Jahr 2009 gültige Versicherungskennzeichen angebracht hatte. Das Amtsgericht verurteilte ihn u.a. wegen Urkundenfälschung. Zu Recht?
1. Oktober 2016
Verkehrs- und Schadensrecht