Im vorliegenden Fall ging es darum, wie lange mit dem Abschleppen gewartet werden muss, nachdem mobile Haltverbotsschilder aufgestellt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass 3 volle Tage gewartet werden müssen. Am vierten Tag darf dann abgeschleppt werden.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Mobile Haltverbotsschilder – Abschleppen erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen