Mobile Haltverbotsschilder – Abschleppen erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

Im vorliegenden Fall ging es darum, wie lange mit dem Abschleppen gewartet werden muss, nachdem mobile Haltverbotsschilder aufgestellt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass 3 volle Tage gewartet werden müssen. Am vierten Tag darf dann abgeschleppt werden.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Mobile Haltverbotsschilder – Abschleppen erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

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