Entscheidend für die Frage der Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung ist unter anderem, ob eine permanente oder eine anlassbezogene Aufzeichnung mit der Dashcam stattfindet, insbesondere aber auch, ob eine automatische Löschung oder Überschreibung der Aufzeichnungen innerhalb von bestimmten Zeiträumen erfolgt.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: LG München I: Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel im Zivilprozess