Kfz-Fachwerkstatt beachtet Rückrufaktion des Herstellers nicht

Eine Kfz-Fachwerkstatt muss Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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