Der Besitzer eines Dieselfahrzeuges begehrt die Erteilung einer HU-Plakette. Diese hatte der Prüfer versagt, weil bei der Prüfung der Mangel “812 E Motormanagement-/Abgasreinigungssystem – Ausführung unzulässig” festgestellt wurde. Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass die Tüvplakette zu Recht versagt worden ist.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Keine TÜV-Plakette für nicht nachgerüstetes Dieselfahrzeug