Keine TÜV-Plakette für nicht nachgerüstetes Dieselfahrzeug

Der Besitzer eines Dieselfahrzeuges begehrt die Erteilung einer HU-Plakette. Diese hatte der Prüfer versagt, weil bei der Prüfung der Mangel „812 E Motormanagement-/Abgasreinigungssystem – Ausführung unzulässig“ festgestellt wurde. Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass die Tüvplakette zu Recht versagt worden ist.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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