Kein Nachweis des Software-Updates am Dieselfahrzeug – Zulassungsbehörde untersagt Betrieb

Weigert sich ein Fahrzeughalter, an seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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