Weigert sich ein Fahrzeughalter, an seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Kein Nachweis des Software-Updates am Dieselfahrzeug – Zulassungsbehörde untersagt Betrieb