Der betroffene Autofahrer hielt sein heiß gelaufenes Mobiltelefon während der Fahrt vor den Lüfter, um so das Handy zu kühlen und das laufende Telefonat während der Fahrt über die aktivierte Freisprechanlage fortsetzen zu können. Das Amtsgericht Tiergarten sah darin einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Handy am Steuer: Erhitztes Handy vor den Lüfter gehalten