Durch „Section Control“ werden die Kfz-Kennzeichen aller in dem überwachten Abschnitt einfahrenden Fahrzeuge mit einer Kamera erfasst. Sowohl im sog. Treffer- als auch im sog. Nichttrefferfall fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geschwindigkeitskontrolle: Keine gesetzliche Grundlage für "Section Control"