Geschwindigkeitskontrolle: Keine gesetzliche Grundlage für "Section Control"

Durch „Section Control“ werden die Kfz-Kennzeichen aller in dem überwachten Abschnitt einfahrenden Fahrzeuge mit einer Kamera erfasst. Sowohl im sog. Treffer- als auch im sog. Nichttrefferfall fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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