Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Gebrauchtwagenkauf – Zur Formulierung im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen"
Bei einem Gebrauchtwagenkauf nutzen die Beteiligten häufig bestimmte Formulierungen, um die Haftung des Verkäufers für Mängel des Wagens auszuschließen. Oft wird dabei die Wendung “gekauft wie gesehen” gewählt. In vorliegender Entscheidung hat sich der 9. Zivilsenat des OLG Oldenburg damit auseinandergesetzt, was dies im Einzelfall bedeuten kann.
7. Oktober 2017
Verkehrs- und Schadensrecht