Ein Hähnchenlieferant parkte vor einer Tiefgarageneinfahrt, um kurz eine Lieferung zuzustellen. Ein Anwohner wollte aus seiner Tiefgarage. Es kam zum Streit und der Anwohner hinderte den Lieferanten am Wegfahren, es gab sogar Tritte gegen das Fahrzeug. Der Anwohner muss nun Schadensersatz zahlen.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Fremdes Fahrzeug behindert Tiefgaragenausfahrt – Tritt gegen Auto