Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ist eine Schätzung auf Grundlage eines arithmetischen Mittels der Preise aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Gesellschaft vorzugswürdig (sog. „Fracke“-Berechnung).
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: "Fracke"-Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen