"Fracke"-Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen

Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ist eine Schätzung auf Grundlage eines arithmetischen Mittels der Preise aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Gesellschaft vorzugswürdig (sog. „Fracke“-Berechnung).

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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