Quelle: Kanzleimarketing Verkehrsrecht
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Falschparker auf einem Parkplatz der Bahn – 250 Euro Abschleppkosten?
Samstagnacht stellte ein Autofahrer seinen Pkw auf einen als privat gekennzeichneten Parkplatz für Bahnbedienstete ab. Hinter seiner Windschutzscheibe legte er einen Zettel mit seiner Handynummer und dem Hinweis, dass bei Problemem angerufen werden könne. Als er drei Stunden später zurückkam, war sein Fahrzeug abgeschleppt.
16. Juli 2016
Verkehrs- und Schadensrecht