Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Fahrtenschreiber: Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten für einen zurückliegenden Zeitraum
Bei einem LKW wurden bei einer Polizeikontrolle mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Es folgte ein Bußgeldbescheid und die Anordnung zur Vorlage der Daten aus dem Fahrtenschreiber für einen zurückliegenden Zeitraum von 4 Monaten. Gegen die Anordnung wehrt sich der Transportfahrer.
29. April 2017
Verkehrs- und Schadensrecht