“Eltern haften für ihre Kinder”. Hinweis-Schilder mit dieser Aufschrift kennt fast jeder. Ist diese Aussage aber pauschal so richtig? Haftet der Aufsichtspflichtige, wenn Kinder beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und Schäden in Höhe von fast 8.000 € verursachen?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Fahrradfahrende Kinder beschädigen parkende Autos