Fahrradfahrende Kinder beschädigen parkende Autos

“Eltern haften für ihre Kinder”. Hinweis-Schilder mit dieser Aufschrift kennt fast jeder. Ist diese Aussage aber pauschal so richtig? Haftet der Aufsichtspflichtige, wenn Kinder beim Fahrradfahren zu dicht an geparkte Autos geraten und Schäden in Höhe von fast 8.000 € verursachen?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Fahrradfahrende Kinder beschädigen parkende Autos

Fahrradfahrende Kinder beschädigen parkende Autos

Ähnliche Beiträge

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024 – 7 A 10660/23.OVG

1. Gegen das Verhüllungs- und Verdeckungsverbot des § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Zur Ablehnung des Antrags einer Niqab-Trägerin auf Erteilung einer Aus … Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024 – 7 A 10660/23.OVG

BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024 – 2 BvR 1457/23

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeld wegen Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024 – 2 BvR 1457/23

OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23

Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23