Fahrerlaubnis entzogen – Bei Alkoholabhängigkeit auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr

Der Betroffene wurde in seiner Wohnung erheblich alkoholisiert von der Polizei angetroffen. Eine Woche lang habe er täglich 0,6 Liter Wodka und 0,5 Liter Radler konsumiert, ohne in dieser Zeit Nahrung zu sich zu nehmen. Nachdem bei ihm eine Alkoholabhängigkeit festgestellt wurde, entzog man ihm die Fahrerlaubnis. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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