Der Kläger erwarb einen Mazda 5 mit einer Laufleistung von 151.500 km. Nach kurzer Zeit rügte der Kläger einen mangelhaften Dieselpartikelfilter. Das LG Kiel musste sich mit der Frage beschäftigen, ob hier ein Sachmangel oder Verschleiß vorliegt.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Dieselpartikelfilter verstopft – Sachmangel oder Verschleiß?