Dieselfahrzeug: Kein Software-Update wegen Beweissicherung?

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor der Euro Norm 5 ein Software-Update durchführen lassen muss und das Update nicht aus Gründen der Beweissicherung verweigern darf.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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