Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor der Euro Norm 5 ein Software-Update durchführen lassen muss und das Update nicht aus Gründen der Beweissicherung verweigern darf.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Dieselfahrzeug: Kein Software-Update wegen Beweissicherung?