Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO bei "Stop-and-Go-Verkehr"

Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO, nach der der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, gilt auch bei sog. „Stop-and-Go-Verkehr“.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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