Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO, nach der der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, gilt auch bei sog. “Stop-and-Go-Verkehr”.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO bei "Stop-and-Go-Verkehr"