Der Kläger moniert, dass er aus seiner Garage nur unter mehrmaligem Rangieren auf die Straße bzw. von der Straße in seine Garage fahren kann. Er verlangt die Errichtung eines Parkverbots auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wann ist aber eine Fahrbahn „schmal“ nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BVerwG-Urteil: Zur Frage der Wirksamkeit des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO