Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BVerwG-Urteil: Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
BVerwG-Urteil: Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Behörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung einer MPU abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.
8. April 2017
Verkehrs- und Schadensrecht