BVerwG-Urteil: Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Behörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung einer MPU abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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BVerwG-Urteil: Keine MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille

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