Der Kläger begehrt aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass er einen Helm tragen oder auf das Motorradfahren verzichten muss.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BVerwG Urteil: Keine Befreiung von der Helmpflicht wegen eines Turbans