Wenn sich ein Betroffener gegen das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung wendet, muss er die Möglichkeit haben, die Validität der standardisierten Messung zu überprüfen. Dies ist aber bei dem Messgerät Traffistar S 350 mangels Speicherung der Rohmessdaten nicht möglich. Damit werden die Grundrechte auf ein faires Verfahren verletzt.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar