Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Wenn sich ein Betroffener gegen das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung wendet, muss er die Möglichkeit haben, die Validität der standardisierten Messung zu überprüfen. Dies ist aber bei dem Messgerät Traffistar S 350 mangels Speicherung der Rohmessdaten nicht möglich. Damit werden die Grundrechte auf ein faires Verfahren verletzt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Blitzer-Urteil: Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 350 unverwertbar

Ähnliche Beiträge

OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23

Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23