Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: BGH zum strafrechtlichen Begriff des Überholens
BGH zum strafrechtlichen Begriff des Überholens
Nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB wird bestraft, wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Was ist aber Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung?
29. Oktober 2016
Verkehrs- und Schadensrecht